Spenden und Steuern
Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer von den Kantonen festgelegten
Limite von den Steuern abgezogen werden. Das Steuerwesen wird in der Schweiz auf kantonaler
Ebene geregelt. Aus diesem Grund kann die Höhe der von den Steuern abziehbaren Steuerbeiträgen
kantonal variieren.
Die Bernische Eishockey Stiftung ist im Kanton Bern (Sitz) steuerbefreit. In der Regel wird die Steuer-
befreiung von den anderen Kantonen akzeptiert.
Weitere Informationen zur Abzugsfähigkeit von Spenden in den einzelnen Kantonen finden Sie unter folgendem Link: